Download Aktiengesellschaft und Holdinggesellschaft in der Schweiz. by Arthur Curti PDF
By Arthur Curti
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer booklet information mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Struktur und Ereignis in theorievergleichender Perspektive: Ein diskursives Buchprojekt
"Struktur" und "Ereignis" gelten vielfach als unverzichtbare Begriffe, die das Zustandekommen sozialer Ordnung beschreiben und erklären wollen. Zu beiden Begriffen sowie zu deren Verhältnis existieren bis heute eine Reihe unterschiedlicher Auffassungen. Diese sind - ein einer Auswahl - Gegenstand der Buchbeiträge.
Grenzen der Metropole: New York in der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur
Deutschsprachige Gegenwartsliteratur über big apple zeichnet sich durch zwei diskursive Komplexe aus: das Verhältnis von Subjekt und Metropole bzw. von modify und Neuer Welt. Beide gehören zu den gängigen Wahrnehmungs- und Deutungsmustern deutscher Autoren. In diesen Komplexen ist das Motiv der Grenze von vorrangiger Bedeutung: Der Ort zwischen Subjekt und manhattan, zwischen Altern und Neuer Welt wird in den Texten gesichert, aufgelöst oder überschritten.
Valproinsäure: Pharmakologie · Klinischer Einsatz, Nebenwirkungen · Therapierichtlinien
Das Buch ist eine Standortbestimmung zum Thema Valproinsäure. Es informiert über die verschiedensten Aspekte dieses mittlerweile bewährten Antiepileptikums. Zur Sprache kommen Wirkungsmechanismus, experimentelle und klinische Pharmakologie, klinische Neurophysiologie sowie der klinische Einsatz und Nebenwirkungen der Substanz.
- Verkehrsrecht und Verkehrswirtschaft: Ein Kompendium zur kritischen Einführung in die Ordnung des Verkehrs
- Basisdaten für ökologische Bilanzierungen: Einsatz von Nutzfahrzeugen in Transport, Landwirtschaft und Bergbau
- Ernst Curtius: Ein Lebensbild in Briefen
- Einführung in die angewandte Wirtschaftsmathematik
- Klinik und Labor Eisenstoffwechsel und Anämien: Neue Konzepte bei Renalen- und Tumoranämien und Rheumatoider Arthritis
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Rechtliche Wirkung der Eintragung. 19 gericht 30 Tage von der Eroffnung oder Mitteilung der Verfiigung oder des Erlasses an gerechnet. Fiir die Fristberechnung ist also das Datum ·der amtIichen Eroffnung oder Zusteliung maBgebend, nicht das Datum, an welchem der Betroffene von der Entscheidung tatsiichIich Kenntnis nimmt. Die Aktenlage, wie sie beim ErlafJ des angefochtenen Entscheides vorlag, ist niche unbedingt mafJgebend. Neue Beweisantrage des Rekurrenten sind unter Umstanden zuliissig. Das Bundesgericht urteilt dariiber nach jreiem Ermessen.
Prof. C. W:IELAND bemerkt dazu: "Mir scheint diese Bestimmung etwas stark theoretisch zu sein. Handelt es sich um einen erheblichen Verstoll gegen zwingendes Aktienrecht, so ist nicht ersichtlich, warum eine derartige Aktiengesellschaft schon nach Ablauf von 2 Monaten gegen eine Nichtigkeitsklage geschiitzt werden soIl. In der Praxis wird dies iiberhaupt nicht durchfiihrbar sein, denn eine gegen zwingendes Aktienrecht verstollende Aktiengesellsohaft wird, auch wenn sie durch irgendeinen Zufall im Handelsregister eingetragen worden ist, schon nach allgemeinen Rechtsgrundsatzen auch nach Ablauf von 2 Monaten auf die eine oder andere Weise zu Fall gebracht werden konnen.
Natiidich hat der Staat aus fiskalischen Griinden ein Interesse daran, diesen Standpunkt einzunehmen. Ob er aber juristisch einwandfrei ist, scheint sehr zweifelhaft. Jedenfalls wird man einem solchen Mantelkauf nicht mit Erfolg entgegentreten konnen, wenn er nach au13en gar nicht in die Erscheinung tritt, was ganz besonders bei kleineren Aktiengesellschaften der Fall ist. Uber die Auffassung des eidgenossischen Justizdepartements siehe "VerwaltTIngsentscheide der Bundesbehorden aus dem Jahre 1927", Nr 34.