Download Anspruch und Rechtfertigung: Eine Theorie des rechtlichen by Sophie Loidolt PDF
By Sophie Loidolt
Anspruch und Rechtfertigung entwickelt eine phänomenologische Theorie des ‘rechtlichen Denkens’. Dabei handelt es sich um eine erste systematische Untersuchung derjenigen Bewusstseinsstrukturen, die ein Begründen, Ausweisen und Rechtfertigen überhaupt erst ermöglichen.
Die grundlegende Frage ist, wie Rechtsansprüche, die sowohl erkenntnistheoretischen als auch ethischen Urteilen inhärent sind, als ein Grundmerkmal des Erfahrens verstanden werden können. Die vorliegende those gibt eine genetische Antwort auf diese Frage. Sie führt den Rechtscharakter im Denken auf einen ursprünglichen Anspruch zurück, dem Bewusstsein im Erfahren immer schon ausgesetzt ist. Rechtliche Strukturen müssen daher als eine prädikative Antwort auf ein vorprädikatives Angesprochen-Sein begriffen werden.
Das vorliegende Buch untersucht sowohl den ethischen als auch den erkenntnistheoretischen Bereich, wobei Husserls genetische Phänomenologie in Erfahrung und Urteil den methodischen Hintergrund bildet. Es bietet außerdem eine neue und umfassende Lektüre von Husserls Schriften zur Ethik, sowie einen kritischen conversation mit der Alteritätsethik von Levinas und der Diskursethik Apels.
Read Online or Download Anspruch und Rechtfertigung: Eine Theorie des rechtlichen Denkens im Anschluss an die Phänomenologie Edmund Husserls PDF
Similar phenomenology books
Das Zeitdenken bei Husserl, Heidegger und Ricoeur
Die vorliegende Studie untersucht das Zeitdenken von Husserl, Heidegger und Ricoeur in philosophiehistorischer, systematischer und methodologischer Hinsicht. Damit liefert sie zugleich eine Übersicht über die Zeitproblematik in der Phänomenologie als deren wichtigste Autoren Husserl, Heidegger und zuletzt auch Ricoeur gelten können.
Phenomenology and existentialism reworked figuring out and adventure of the 20 th Century to their middle. they'd strikingly diverse inspirations and but the 2 waves of idea turned merged as either activities flourished. the current number of learn dedicated to those routine and their unfolding interplay is now specifically revealing.
Philosophy suffers from an way over convoluted introspection. One result's that thoughts multiply unchecked. That a few occasions have observable reasons will get reified right into a First reason or, in a extra secular age, to the thesis that each occasion is fatalistically made up our minds. one other predicament of convoluted introspection is that tiny yet the most important assumptions slip in, frequently unawares, with the end result that densely argued counter-tomes are written in answer and no development is made towards any type of consensus.
This fresh translation of Martin Heidgger's Mindfulness (Besinnung) makes to be had in English for the 1st time Heidegger's moment significant being-historical treatise. right here Heidegger returns to and elaborates intimately the various person dimensions of the traditionally self-showing and reworking allotments of be-ing.
- Doing Phenomenology: Essays on and in Phenomenology
- Phenomenology of Perception (Routledge Classics)
- Japanese Phenomenology: Phenomenology as the Trans-cultural Philosophical Approach
- A Genealogy of Marion's Philosophy of Religion: Apparent Darkness
Extra resources for Anspruch und Rechtfertigung: Eine Theorie des rechtlichen Denkens im Anschluss an die Phänomenologie Edmund Husserls
Example text
Der Zuspruch der Norm bzw. die Gem¨aßheit des Anspruchs an der Norm: ,,x hat ein Recht auf. “, ,,x hat eine Berechtigung zu. “, ,,x ist berechtigt zu. “ Diese Form unterscheidet sich wesentlich von der ersten und hat auch eine kompliziertere Struktur. Es geht hier nicht um das bloße Sein eines Gesollten, sondern um den bestimmten Zuspruch durch eine Norm. Dieser Zuspruch weist sich im Rechtsakt als ,Recht’ (oder ,Berechtigung’) aus. Die Norm tr¨agt dabei die allgemeine Form: ,,x soll y zugesprochen werden/ zukommen“.
B. das ,Blau’ einer ,Vase’), sondern kann nur durch das Messen an der Norm hervorgebracht werden. Im Unterschied zum bestimmenden Urteil konnten wir den normierenden Akt also als ein Urteil charakterisieren, f¨ur das wesensm¨aßig zwei Substantiva notwendig sind. Im Gegensatz zum beziehenden Urteil wiederum handelt es sich aber bei der In-Beziehung-Setzung dieser beiden Substantiva nicht um eine umkehrbare Vergleichungsbeziehung, sondern um eine Normierung bzw. eine Messung, die ein Substantiv wesensm¨aßig als Maßstab im Griff h¨alt.
Wo dieser die reine Rechtslehre als einen Teil der formalen Logik bestimmt). 23 Da der Text von Erfahrung und Urteil f¨ur diese Arbeit in weiten Strecken als methodischer Hintergrund dient, m¨ochte ich hier kurz auf die Entstehungsgeschichte des Werks hinweisen. Um die Ergebnisse zu den Forschungen der genetischen Ph¨anomenologie zusammenzufassen, beauftragte Husserl, der sich allein nicht imstande sah, die F¨ulle seiner Forschungsmanuskripte zu bew¨altigen, 1928 seinen Assistenten Ludwig Landgrebe mit einem ersten, 1929/30 mit einem zweiten Entwurf und schließlich 1935 mit einer endg¨ultigen redaktionellen Ausgabe des Textes von Erfahrung und Urteil (EU XX).