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By Priv.-Doz. Dr. med. Hans Reiner Mittelbach, Dr. med. Steffen Nusselt (auth.)

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Dnter allen Verbrechen, welche das Strafgesetzbuch kennt, ist das furchtbaTste del' Mord, die planmassige, uberlegte VeT nichtung eines Menschenlebens; zugleich aber ist der Marder von allen VeTbTechern derjenige, welcher am wenigsten und kaum jemals Anspruch auf das Mitgefuhl seiner Nebenmenschen er heben darf.

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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer booklet documents mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen.

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Aufgeschobene Erstversorgung Aile Handverletzungen, die zur sachgemal3en Versorgung einen erfahrenen Operateur verlangen, der innerhalb der ersten 12 h nach der Verletzung zur Verfiigung steht. Dringlichkeit mit aufgeschobener Operation Nur schwerste Handverletzungen, die es aus allgemeinmedizinischen Grunden geraten erscheinen lassen, den Eingriff aufzuschieben und die zur sachgemal3en Versorgung einen erfahrenen Operateur oder gar einen Spezialisten verlangen. Aus diesen Erorterungen ergibt sich auch, dal3 der Eingriff zur Versorgung einer Handverletzung jederzeit abgebrochen werden kann, urn entsprechend den Regeln der aufgeschobenen Erstversorgung oder gar der "urgence differee" nach Beiziehung eines Erfahreneren oder Uberweisung an einen Spezialisten zu Ende gefiihrt zu werden, wenn sich herausstellt, dal3 der erstversorgende Arzt die Grenzen seines Konnens erreicht hat.

Unnotige Ruhigstellungen unverletzter GliedmaBenabschnitte sind zu vermeiden! 20 Die konservative Phase in der Handchirurgie Die frisch verletzte Hand wird, von Ausnahmen abgesehen, in Faustschlul3position, zumindest aber in Funktionsstellung, d. h. 19). Nur so wird das Muskelgleichgewicht erhalten, nur so lassen sich Bandschrumpfungen und damit Kontrakturen vermeiden, deren spatere Beseitigung mehr als problematisch sein kann. Seltene Ausnahmen bestatigen nur diese Regel. Diese Tatsache ist zwar allgemein bekannt, nichtsdestoweniger wird immer wieder gegen dieses Grundprinzip verstol3en, insbesondere wenn das Verbinden dem Pflegepersonal iiberlassen wird.

1 Sofortversorgung, "aufgeschobene Erstversorgung" oder "Dringlichkeit mit aufgeschobener Operation"? Grundsatzlich ist auch die Wunde an der Hand entsprechend den Prinzipien von Friedrich zu versorgen. Das enge Nebeneinander funktionell wichtiger anatomischer Gebilde macht jedoch eine wirklich radikale Wundausschneidung im Sinne Friedrichs haufig unmoglich. Die Erfahrung hat allerdings gelehrt, daB man bei den im allgemeinen guten Durchblutungsverhaltnissen an der Hand sowohl die radikale Wundausschneidung zugunsten einer zureichenden Wundtoilette verlassen als auch aus organisatorischen Grunden, insbesondere bei schweren VerIetzungen, die 8-h-Grenze bis zur Versorgung uberschreiten darf.

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