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By Christian Marettek, Andreas Dorschell, Andreas Hellenbrand

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Modellierung und Simulation von IT-Dienstleistungsprozessen

Eine der Ursachen für die ungenaue Bestimmung von Service-Levels in IT-Dienstleistungsvereinbarungen liegt in der informellen Repräsentation von IT-Dienstleistungsprozessen. In der Arbeit wird eine integrierte Methode entwickelt, mit der Dienstanbieter verschiedene Qualitätsmerkmale von IT-Dienstleistungen und die zu ihrer Erbringung benötigten IT-Dienstleistungsprozesse modellieren und simulieren können.

Wenn Patienten nicht zahlen: Forderungsbeitreibung fur Arzte, Zahnarzte und Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte und andere Selbstständige in Heilberufen beklagen sich immer häufiger über unbezahlte Patientenrechnungen. Während andere Unternehmer offene Forderungen schnell und effektiv durchsetzen können, müssen Ärzte zahlreiche standes- und berufsrechtliche Vorschriften beachten. Besondere Probleme bereitet in diesem Zusammenhang die ärztliche Schweigepflicht.

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Nun lässt sich dieser Nutzen gerade im öffentlichen Bereich selten als Barwert künftiger Einnahmeüberschüsse berechnen, weil im öffentlichen Bereich die gemeinnützigen Sachziele häufig über die erwerbswirtschaftlichen Ziele (Gewinnerzielung) dominieren. Dies sei an einer städtischen Straßenbrücke über eine Eisenbahnlinie verdeutlicht: Aus isolierter kaufmännischer Sicht kann der Straßenbrücke kein Wert beigemessen werden, sofern die Überquerung kostenlos möglich ist (also keine Maut zu zahlen ist).

Bei bebauten Grundstücken). Diesem Vorbild sind jetzt auch die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland grundsätzlich gefolgt. Nach unserer Einschätzung bringen die von Baden-Württemberg, Niedersachsen („Realisierbares Vermögen“ bzw. „Verwaltungsvermögen“) und Hessen („Sachanlagen im Gemeingebrauch“) eingeführten, HGB-fremden Gliederungskriterien einige Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich. Es handelt sich dabei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die einer Auslegung bedürfen und die nach unserer Auffassung zur Bilanzgliederung nur eingeführt werden sollten, wenn ohne sie keine übersichtliche Bilanzgliederung möglich wäre.

Nicht mehr alle Sportanlagen in einer Bilanzposten zusammengefasst wären. Ebenfalls als problematisch anzusehen ist die Tatsache, dass bei der Vermögenstrennung auch unterschiedliche Bewertungskonzeptionen zur Anwendung kommen sollen: Das Verwaltungsvermögen soll zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert, das realisierbare Vermögen jedoch zum Veräußerungswert (= Zeitwert) angesetzt werden. Im Fall einer Änderung der Vermögenszuordnung würde dann auch eine Änderung der Bewertung anstehen.

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