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By Prof. Dr. jur. Ulrich Büdenbender, Prof. Dr. Hans Strutz (auth.)

Das Gabler Kompakt-Lexikon own erl?utert Ihnen in mehr als 1.000 Stichw?rtern kurz und umfassend alle wichtigen Begriffe aus der Personalwirtschaft, dem Personalmanagement, der Personalpolitik und dem Arbeits- und Sozialrecht. Dabei k?nnen Sie sich gleicherma?en ?ber theoretische Erkenntnisse wie auch praktische Erfahrungen informieren, wobei in diesem Lexikon der Bezug zur Praxis im Vordergrund steht.

Damit ist das Gabler Kompakt-Lexikon own ein ideales Nachschlagewerk f?r:
- F?hrungskr?fte und Mitarbeiter des betrieblichen Personalwesens,
- Vorgesetzte, die f?r Mitarbeiter verantwortlich sind,
- Studenten und Lehrende, die sich mit dem Themengebiet own auseinandersetzen und
- alle, die sich f?r Personalfragen interessieren.

Prof. Dr. jur. Ulrich B?denbender ist Inhaber des Lehrstuhls f?r B?rgerliches Recht, Energiewirtschaft und Arbeitsrecht sowie Direktor des Instituts f?r Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakult?t der Technischen Universit?t Dresden.
Prof. Dr. Hans Strutz ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft f?r Personal-Marketing e.V. DGPM in undesirable Neuenahr.

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Demerger-Management: Wertorientierte Desintegration von Unternehmen

Unternehmensaufspaltungen und der Verkauf von Unternehmensteilen gewinnen als software proaktiver Unternehmensführung an Bedeutung. Während die Zusammenführung von Mitarbeitern durch Kauf oder Fusion seit Jahrzehnten als entscheidendes Kriterium für den Fusions- oder Übernahmeerfolg thematisiert wird, findet der gegenläufige Prozess der Desintegration durch Demerger in der Literatur wenig Beachtung.

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B. im verantwortungsvollen Umgang mit Arbeits- und Betriebsmitteln, in der Arbeitssorgfalt, im Verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern sowie in der Einhaltung und Nutzung der betrieblichen Arbeitszeit. R. , eine niedrige A. hat entsprechende negative Auswirkungen. Die A. wird beeinflusst von der i Motivation des Mitarbeiters, den jeweiligen t Arbeitsbedingungen, von gruppendynamischen Effekten am Arbeitsplatz (j 31 Arbeitsordnung Gruppendynamik), dem im Unternehmen praktizierten i Filhrungsstil, vom i Betriebsklima, aber auch von gesamtgesellschaftlichen Wertvorstellungen (i Wertewandel).

Es ist zuständig für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und führt das i Tarifregister. Hinzu kommt die Zuständigkeit als Dienstaufsichtsbehörde für i Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundessozialgericht, für die t Bundesanstalt für Arbeit und das Bundesversicherungsamt, das seinerseits Aufsichtsbehörde über die Sozialversicherungsträger ist. Die Zuständigkeit der A. der Länder ist begrenzt, da der Bund die ihm zustehende sog. konkurrierende Gesetzgebung für das Arbeits- und Sozialrecht umfassend ausgenutzt hat.

A. verfolgt das Ziel, schädigende Einwirkungen auf den Mitarbeiter anlässlich der Berufstätigkeit soweit wie möglich zu vermeiden und Gefährdungen zu reduzieren. Arbeitsunfalle und Berufskrankheiten sollen so gering wie möglich gehalten werden. Humanitäre wie betriebswirtschaftliche Motive werden dabei gleichermaßen verfolgt. Der Schutz von Leben und Gesundheit des Mitarbeiters aus Anlass seiner Berufstätigkeit ist Ausfluss der sozialen Fürsorge des Arbeitgebers. Vermiedene Unfälle und Berufskrankheiten reduzieren zugleich die Fehlzeiten im Betrieb und leisten einen Beitrag zur Kosteneffizienz.

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